Information zur Kapitalerhöhung
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital) Die Kapitalerhöhung der Regionalwert AG Freiburg wurde erfolgreich abgeschlossen
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital)
Die Kapitalerhöhung der Regionalwert AG Freiburg wurde erfolgreich abgeschlossen
Aufgrund der von der Hauptversammlung vom 4. Juli 2015 erteilten Ermächtigungen ist die Erhöhung des Grundkapitals um 475.000,00 € auf 3.448.500 € durchgeführt.
Auf das erhöhte Grundkapital sind 950 neue auf den Namen lautende vinkulierte Aktien der Gesellschaft gegen Barzahlung zum Ausgabepreis je Aktie von 525 € für Bestandsaktionäre und 550 € für Neuaktionäre ausgegeben.
Der Vorstand versichert, dass Einlagen auf das bisherige Grundkapital nicht rückständig sind und dass der eingeforderte Betrag von 475.000,00 €, das sind 100 % des rechnerischen Anteils am Grundkapital je Aktie, endgültig zur freien Verfügung des Vorstandes eingezahlt ist. Der Vorstand ist in der Verfügung über den eingezahlten Betrag nicht, namentlich nicht durch Gegenforderungen, eingeschränkt.
Die Durchführung der Kapitalerhöhung ist am 11. April 2017 in das Handelsregister eingetragen worden.
Das Grundkapital beträgt nunmehr 3.448.500 € und ist eingeteilt in 6897 vinkulierte Namensaktien.
Eichstetten am Kaiserstuhl, im April 2017
Der Vorstand